Informationsflyer für Anwohner und Besucher der Stadt Arnstein
Umleitung Szenarien Grabenstraße, Markt -, Würzburger -, Ecke Schweinfurter - Straße finden Sie hier
Bauumfang, Bauzeiten und Sperrungen finden Sie hier
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Ab Dienstag, den 9. März 2021 ist die Stadtbibliothek Arnstein wieder für Sie geöffnet.
Um Ihnen den Besuch in unserem Haus so sicher wie möglich zu gestalten, beachten Sie bitte die aktuell gültigen Bedingungen gemäß den Corona-Vorgaben. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
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Ab sofort ist der Arnsteiner Stadttaler für fünf Euro im Stadtbüro zu erwerben und kann in folgenden Arnsteiner Geschäften und Gasthäusern eingelöst werden:
- · Gasthaus Goldener Engel
- · Landmetzgerei und Gasthaus Mohr, Gänheim
- · HCT Healthy Christmas Trees, Altbessingen
- · Dorfladen Tom Göbel, Schwebenried
(Weitere folgen)
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Hier können Sie die "Corona-Ampel für Bayern" einsehen.
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Auf der Seite www.coronavirus.bayern.de finden Sie auch alle bisher ergangenen und ggfs. zukünftig ergehenden Allgemeinverfügungen und Rechtsverordungen des Bayrischen Gesundheitsministeriums. Die oben genannten Rechtsverordnungen finden Sie hier
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Täglich neu zusammengefasste Informationen zum Coronavirus entnehmen Sie hier
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Bei Fragen rund um das Thema Corona wenden Sie sich bitte an das Notfalltelefon des Gesundheitsamtes Main Spessart unter 09353 793 1490 erreichbar. (Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr, und Samstag und Sonntag von 10.00 bis 12.00 Uhr).
Die Hotline der Bayerischen Staatsregierung (Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr und Samstag von 10 bis 15 Uhr unter 089 12 22 20) beantwortet alle Fragen rund um das Corona-Geschehen, beispielsweise gesundheitliche Themen, Ausgangsbeschränkungen, Kinderbetreuung, Schule, Soforthilfe für Kleinunternehmer und Freiberufler usw..
Für medizinische Fragen steht das Gesundheitsamt des Landkreises Main-Spessart zur Verfügung. Bei Notfällen kontaktieren Sie bitte den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst (KVB) unter unter 116 117.
Die Coronavirus-Hotline des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist unter 0 91 31 – 68 08 51 01 zu erreichen.
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„Verordnung der Stadt Arnstein über das Verbot der Taubenfütterung“ (Taubenfütterungsverbotsverordnung – TaubenfüttVVO)
„Verordnung über das freie Umherlaufen von Kampfhunden und großen Hunden“ (AnleinVO)
„Gebührenverzeichnis zur Bestimmung der Gebührenhöhe für Verwaltungsgebühren für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) der Stadt Arnstein“
Die vom Stadtrat Arnstein am 14.09.2020 beschlossene:
„Verordnung der Stadt Arnstein über das Verbot der Taubenfütterung“ (Taubenfütterungsverbotsverordnung – TaubenfüttVVO)
„Verordnung über das freie Umherlaufen von Kampfhunden und großen Hunden“ (AnleinVO)
„Gebührenverzeichnis zur Bestimmung der Gebührenhöhe für Verwaltungsgebühren für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) der Stadt Arnstein“
liegen ab 17.09.2020 in der Stadt Arnstein, Rathaus, Marktstraße 37, Raum: Vorzimmer, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich auf.
Arnstein, 16.09.2020
STADT ARNSTEIN
Franz-Josef Sauer
Erster Bürgermeister
Die einzelnen Dokumente sind in der Rubrik Ortsrecht einzusehen